LebensMut
 Integrationsfirmen GmbH


  • Café & Veranstaltungsservice

  • Essen außer Haus

  • Reinigungservice

  • Wäscherei

  • Kfz-Werkstatt


  • Integrationsbetriebe sind marktwirtschaftlich arbeitende Unternehmen, die über ein Vielfaches (mindestens 20%) der Pflichtquote hinaus sozialversicherungspflichtige Schwerbehindertenarbeitsplätzen stellen. Integrationsfirmen bzw. -betriebe sind unter der Bezeichnung "Selbsthilfefirmen" vor ca. 25 Jahren schwerpunktmäßig für die Beschäftigung psychisch behinderter Menschen entstanden.
    Integrationsfirmen bzw. -betriebe sind Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes, denn sie:
  • arbeiten nach betriebswirtschaftlichem Ansatz, orientieren sich am Markt (sowohl von der Kosten- bzw. Umsatzsituation, als auch von der Definition von Qualitätskriterien der angebotenen Produkte bzw. Dienstleistungen und den Tätigkeitsfeldern),
  • bieten ein klar definiertes Angebot nach außen, d.h. sie stellen Produkte her oder bieten Dienstleistungen zu gleichen Bedingungen an, wie andere Unternehmen der jeweiligen Branche auch,
  • bieten tariflich bzw. Ortsübliche Entlohnung
  • leiten und verwalten nach betriebswirtschaftlichen und behinderungsbedingten Aspekten.
  • Zusätzlich bieten Integrationsfirmen die Möglichkeit des Zuverdienstes, des Arbeitstrainings und der Weitervermittlung in Zusammenarbeit mit den Fachdiensten - entsprechend der Arbeitsmarktlage. Integrationsfirmen schaffen ein weitestgehend normales Arbeitsumfeld für die Betroffenen. Das Leistungsvermögen soll erhalten bzw. gesteigert werden.
    Ziele des Qualitätsmanagements in Integrationsfirmen sind die effektive, systematische Organisation zur Maximierung des Einsatzes aller Ressourcen für den Betreuungsauftrag "Hilfe zur Selbsthilfe" unter Berücksichtigung der Behinderung. Unter diesem Aspekt zu sehen ist auch die integrierte Sozialarbeit.
    Aufgrund ihres Erfahrungsschatzes gewährleisten Integrationsfirmen die Begleitung und Betreuung am Arbeitsplatz ("betreutes Arbeiten"), d.h. es wird weitestgehend Rücksicht auf die individuellen Besonderheiten und Bedürfnisse der schwerbehinderten Mitarbeiter(innen) bzw. krankheitsbedingte Ausfälle genommen.
    Nach jahrelanger Arbeitslosigkeit muss erst wieder ein gewisses Leistungspotential mit viel Mühe, Geduld und Verständnis aufgebaut werden. Erschwerend kommt hinzu, dass unsere schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich dem Druck des Marktes, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, ausgesetzt sind und sehr oft Stresssituationen durchleben, die nicht förderlich für ihren Gesundheitszustand sind.
    Unter diesen Umständen halten wir eine integrierte Sozialarbeit für die einzig wirksame Betreuung, d.h. die Sozialbetreuerin wirkt vor Ort, unmittelbar am Arbeitsplatz des Betroffenen, auf das Arbeitsumfeld (einschl. Betriebsklima) ein; außerdem wirkt sich die Mitarbeit des Sozialbetreuers positiv au das notwendige Vertrauensverhältnis aus. Zusätzlich können die schwerbehinderten Arbeitnehmer(innen) jederzeit ihren Betreuer des Fachdienstes oder den betreuenden Arzt konsultieren.
    Rein betriebswirtschaftlich unterscheidet sich die Ertragsstärke der Integrationsfirmen von der "normaler" Betriebe, da die Kostenstruktur auf Grund der höheren Personalkosten schlechter ist, d.h. die Integrationsbetriebe sind höheren Belastungen ausgesetzt, von denen sich andere Unternehmen "befreien". Ein hoher Schwerbehindertenanteil bedeutet einen hohen Anteil behinderungsbedingter Minderleistungen, die sich ausdrücken u.a. in einem höheren Krankenstand, eingeschränkter Produktivität, oft mangelnder Fachlichkeit.
    In der Firmenbewegung sind die Verantwortlichen zu der Einsicht gelangt, dass nicht alle Einschränkungen insbesondere psychisch behinderter Mitarbeiter(innen) durch betriebswirtschaftliche Strategien zur Steigerung der Effektivität aufgefangen werden können - viele Mitarbeiter(innen) können auf Dauer keine Leistung erbringen, die auf dem Arbeitsmarkt voll konkurrenzfähig wäre. Die regulären Fördermöglichkeiten für Schwerbehinderte des Arbeitsamtes bzw. der Integrationsämter reichen meist nicht aus, um diese Wettbewerbsnachteile auszugleichen, daher sind verhältnismäßig größerer umsatzseitige Leistungen zu vollbringen als in "normalen" Firmen.

    Die Förderung von Integrationsfirmen ist gesetzlich verankert und legitim, da:

  • die Kosten für soziale Leistungen zum Unterhalt und die Kosten für Rehabilitation, Qualifizierung und Therapien, die in Anspruch genommen werden müssten, der öffentlichen Hand erspart bleiben,
  • unter den gegenwärtigen Bedingungen die schwerbehinderten Mitarbeiter(innen) in der Regel weiter schwer vermittelbar und auf Dauer von Unterstützung aus sozialen Kassen abhängig wären,
  • aus arbeitslosen Empfängern öffentlicher Unterstützung Arbeitnehmer werden, die selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können und die in Form von Beiträgen zur Sozialversicherung + Steuern Zuschüsse wieder zurückzahlen.


  • Wenn man rechnet, erkennt man, dass die Kosten für die Gesellschaft höher sind, wenn Menschen durch fehlende Arbeitsplatzstrukturen dauerhaft in Arbeitslosigkeit gehen als für einen Arbeitsplatz in einem Integrationsbetrieb.